Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Brauhaus Henin GmbH

Eylertstraße 15, 59065 Hamm Westfalen (Stand: Oktober 2025)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Reservierungen, Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen der Brauhaus Henin GmbH (nachfolgend „Brauhaus Henin“ genannt) und ihren Gästen/Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Gast“ genannt).
  2. Diese AGB gelten insbesondere für die Überlassung von Räumlichkeiten, die Lieferung von Speisen und Getränken sowie für alle damit im Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen des Brauhaus Henin.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, das Brauhaus Henin hat ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt.
  4. Vertragspartner sind die Brauhaus Henin GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Bestellung, Buchung oder Reservierung des Kunden durch das Brauhaus Henin zustande.

§ 2 Reservierungen und Buchungen

  1. Reservierungen und Buchungen können telefonisch, online, persönlich oder in Textform vorgenommen werden.
  2. Verbindlichkeit: Reservierungen sind erst nach einer Bestätigung durch das Brauhaus Henin verbindlich.
  3. Nicht-Erscheinen („No-Show“): Brauhaus Henin behält sich vor, bei Reservierungen (insbesondere bei Gruppenreservierungen oder an stark frequentierten Tagen), bei denen der Gast ohne rechtzeitige Absage nicht erscheint (No-Show), eine angemessene Ausfallgebühr zu erheben. Die rechtzeitige Absage muss spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Die Ausfallgebühr kann bis zur Höhe des zu erwartenden Umsatzes der nicht erschienenen Person(en) angesetzt werden.

§ 3 Leistungen und Preise

  1. Das Brauhaus Henin ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Preise: Die angebotenen Speisen, Getränke und Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Speisekarte und Preisliste des Brauhaus Henin.
  3. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer.
  4. Preisänderungen: Sämtliche Preise verlieren mit dem Erscheinen einer neuen Speisekarte/Preisliste ihre Gültigkeit. Eine Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Kunden.
  5. Sonderleistungen: Sonderleistungen (z. B. Catering, Menüabsprachen, besondere Dekorationen, Personalaufwand über das übliche Maß hinaus) werden gesondert vereinbart und berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Fälligkeit: Die Zahlung erfolgt grundsätzlich sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Leistung (Barzahlung, EC-/Kreditkarte, sofern akzeptiert).
  2. Vorauszahlungen/Anzahlungen: Das Brauhaus Henin ist berechtigt, insbesondere bei Veranstaltungen oder Caterings, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (Anzahlung) zu verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung werden gesondert vereinbart.
  3. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist das Brauhaus Henin berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlich bestimmten Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Gruppenbuchungen und Veranstaltungsabsprachen

  1. Verbindliche Personenzahl (Garantiezahl): Für Gruppenbuchungen und Veranstaltungen muss der Kunde dem Brauhaus Henin die endgültige verbindliche Teilnehmerzahl (Garantiezahl) spätestens ein Werktag vor der Veranstaltung mitteilen.
  2. Besondere Regelung bei Buffet-Buchung (Abweichung von Garantiezahl):
    • Reduzierung: Bei Reservierungen, für die ein Buffet, Menü oder eine Pauschale pro Person gebucht wurde, muss eine Reduzierung der Garantiezahl spätestens einen Tag (24 Stunden) vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin in Textform dem Brauhaus Henin mitgeteilt werden.
    • Berechnung: Erfolgt diese Mitteilung über eine Reduzierung nicht fristgerecht (d.h. später als einen Tag vorher), ist das Brauhaus Henin berechtigt, die ursprünglich vereinbarte Garantiezahl voll zu berechnen.
    • Eine geringfügige Reduzierung der Garantiezahl (bis maximal 5%) wird bei rechtzeitiger Mitteilung (spätestens einen Tag vorher) bei der Abrechnung berücksichtigt.
    • Erhöhung: Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung des Brauhaus Henin.

§ 6 Stornierung und Kündigung durch den Kunden

  1. Stornierungen (Rücktritt vom Vertrag) von verbindlichen Buchungen oder Veranstaltungen müssen rechtzeitig und in Textform (per E-Mail oder Brief) erfolgen.
  2. Tritt der Kunde ohne ein vom Brauhaus Henin zu vertretendes Recht vom Vertrag zurück, kann das Brauhaus Henin die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen.
  3. Das Brauhaus Henin ist berechtigt, folgende pauschalierte Stornokosten zu berechnen, wobei dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens und dem Brauhaus Henin der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt:
    • Stornierung bis 30 Tage vor dem Termin: kostenfrei
    • Stornierung 29 bis 15 Tage vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Preises für Speisen und/oder Raummiete
    • Stornierung 14 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Preises für Speisen und/oder Raummiete
    • Stornierung 6 bis 1 Tag vor dem Termin: 70 % des vereinbarten Preises für Speisen und/oder Raummiete
    • Stornierung am Tag der Veranstaltung oder Nichterscheinen: 90 % des vereinbarten Preises für Speisen und/oder Raummiete

§ 7 Haftung und Verursachte Schäden

  1. Haftung vom Brauhaus Henin: Das Brauhaus Henin haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Brauhaus Henin, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt von dieser Beschränkung unberührt.
  2. Haftung des Kunden: Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden, Inventar oder sonstigem Eigentum vom Brauhaus Henin, die durch ihn selbst, Veranstaltungsteilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
  3. Garderobe/Wertsachen: Für Garderobe, Wertgegenstände oder persönliche Gegenstände des Gastes, die nicht ausdrücklich zur Aufbewahrung übergeben wurden, übernimmt das Brauhaus Henin keine Haftung.

§ 8 Mitbringen von Speisen und Getränken

  1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
  2. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform mit dem Brauhaus Henin. In diesen Fällen kann eine Servicegebühr (Korkgeld oder Tellergeld) zur Deckung der Gemeinkosten berechnet werden.

§ 9 Gutscheine

  1. Gutscheine können ausschließlich im Brauhaus Henin eingelöst werden.
  2. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
  3. Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum für die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren gültig.
  4. Gutscheine können nicht bei Aktionen oder für Sonderangebote eingelöst werden.

§ 10 Datenschutz

  1. Das Brauhaus Henin verarbeitet personenbezogene Daten der Kunden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG).
  2. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung vom Brauhaus Henin zu entnehmen.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen: Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
  2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  3. Rechtswahl und Gerichtsstand: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz vom Brauhaus Henin in Hamm Westfalen.